Individuelle Anfragen benötigen individuelle Angebote, deshalb ist es uns wichtig maßgeschneiderte Angebote für Sie zu erstellen welche für Sie am effektivsten und kostengünstigen bleiben. Durch die große Auswahl ist es uns möglich Herstellerunabhängig zu agieren! 
  • Warmlüfter

    Warmlüfter sind direkt befeuerte Heizstrahler (Gebläseheizung). Befeuerung mit einer Luft-Gasmischung, Öl oder auch auf Warmwasser-Basis möglich. Abgase werden über den Integrierten Abgasventilator entsorgt. Zur Sommerzeit kann die reine Ventilatorfunktion der Geräte zur Luftumwälzung und damit zur Verbesserung des Raumklimas genutzt werden. Dies ist allerdings von Hersteller zu Hersteller verschieden.

    Vorteile:
    Keine Aufheizzeit
    Direkte Erwärmung der Raumluft
    Dadurch entstehen Luftbewegungen oder Staubaufwirbelungen
    Energieeinsparungen zu herkömmlichen Heizungen von bis zu 20% sind erreichbar
    Bei eine Leistung von 20-200 KW

    Verwendung:
    Gewerbehallen in denen eine Staubaufwirbelung keine Ursachen bewirken:
    Industrie- und Lagerhallen
    Ausstellungsräume
    Werkstätten

    Installation:
    Empfohlene Mindestaufhängehöhe von 2 Metern
    bei einem Mindestabstand zu brennbaren oder schmelzbaren Objekten von 1,5 Metern, je nach KW Zahl
    el. Anschluss von 230 V/50Hz
    Anschlussleitung 0,5Zoll (Erdgas o. Flüssiggas o. Heizöl) zu den Heizungen (25-100 mB Anschlussdruck)
    Abgaskamine mit (Raumluft unabhängige oder Raumluft abhängige) Frischluftansaugung

    Wartung:
    Warmlüfter sind Feuerstätten und mit einem Abgaskamin versehen. Somit sind sie von dem Schornsteinfeger all zwei Jahre zu überprüfen.
    Auch laut den Technischen Regeln, der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.)
    Werden wie Dunkelstrahler behandelt, sind ebenso Feuerstätten und mit einem Abgaskamin versehen.
    Somit sind sie auch von dem Schornsteinfeger all zwei Jahre zu überprüfen.
    lt. DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) Technische Regel Arbeitsblatt G 638-2
    Der Betreiber hat die Anlage mit Strahlrohren aus Gründen der Funktionssicherheit, Betriebs- bereitschaft und Wirtschaftlichkeit mindestens einmal im Jahr, z.B. durch Abschluss eines Wartungsvertrages, durch das Gasversorgerunternehmen (GVU), den Hersteller der Strahlrohre, ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) oder – im Einvernehmen mit dem GVU durch die eigene technische Abteilung bei industriellen Anlagen bzw. durch ein Flüssiggas- Versorgungsunternehmen überprüfen zu lassen; diese dürfen mit Überprüfungs- und Wartungsarbeiten nur Personen beauftragen, die für Wartung von Strahlrohren geschult sind und eingehende Erfahrung besitzen.

     
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