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Dunkelstrahler sind direktbefeuerte Gas-Heizstrahler, welche mit einer Luft-Gasmischung oder auch mit Heizöl in der Brennerkammer im geschlossenen Rohrsystem zünden (geschlossene Flamme). Dabei wird von dem Rohr eine langwellige Infrarotstrahlung über einen Reflektor nach unten abgestrahlt. Wobei bei besseren Heizungen das Strahlungsrohr aus Edelstrahl besteht. Auch hier wird vom Prinzip der Sonnenstrahlung gesprochen.
Bei kurzzeitigem Betrieb von etwa 30 Min. erreicht die dezentrale Heizung die erforderliche Betriebstemperatur von 170-500°C.
Weitere Bauformen sind sogenannte Strahlungsbänder als Rezirkulationstrahler, bei denen ein Teil der Abgase in das System zurückgeführt werden. Strahlungsbänder können über 70 Meter lang sein, ideal also zum Beispiel für große Hallen.
Vorteile:
Kurze Aufheizzeit (ca. 30 Min.)
Keine direkte Erwärmung der Raumluft, sondern punktuell im Strahlungsbereich liegende Objekte, daher keine Luftbewegung, Zugerscheinung oder Staubaufwirbelung
Energieeinsparung zu herkömmlichen Heizungen von bis zu 30-50% bei einer Leistung von 10-450 KW
Verwendung:
Industrie- und Lagerhallen
Werkstätten
Sporthallen
Ausstellungsräume
Installation:
Empfohlene Mindestaufhängehöhe von 3,5 m (je nach KW)
Mindestabstand zu brennbaren oder schmelzbaren Objekten von 1,5 m (je nach KW)
Elektro-Anschluss von 230 V/50Hz
Anschlussleitung 0,5-0,75 Zoll (Erdgas, Flüssiggas o. Heizöl) zu den Heizungen (25-100 mB Anschlussdruck)
Abgaskamine oder Sammelabgasanlagen für Raumluft unabhängige oder Raumluft abhängige Heizungen (Frischluftansaugung)
Wartung:
Dunkelstrahler sind Feuerstätten, versehen mit Abgaskamin und alle 2 Jahre (lt. DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) Technische Regel Arbeitsblatt G 638-2) von einem Schornsteinfeger zu überprüfen.
Der Betreiber hat die Anlage mit Strahlrohren aus Gründen der Funktionssicherheit, Betriebsbereitschaft und Wirtschaftlichkeit mindestens einmal im Jahr, z.B. durch Abschluss eines Wartungsvertrages, durch das Gasversorgerunternehmen (GVU), den Hersteller der Strahlrohre, ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) oder – im Einvernehmen mit dem GVU durch die eigene technische Abteilung bei industriellen Anlagen bzw. durch ein Flüssiggas-Versorgungsunternehmen überprüfen zu lassen; diese dürfen mit Überprüfungs- und Wartungsarbeiten nur Personen beauftragen, die für Wartung von Strahlrohren geschult sind und eingehende Erfahrung besitzen.