Individuelle Anfragen benötigen Individuelle Angebote, deshalb ist es uns wichtig maßgeschneiderte Angebote für Sie zu erstellen welche für Sie am effektivsten und kostengünstigen bleiben. Durch die große Auswahl ist es uns möglich Herstellerunabhängig zu agieren!
Gasheizstrahler, die mit einer Luft-Gas Mischung aus der Brennerkammer heraus zünden, werden als Hellstrahler bezeichnet.
Bei kurzzeitigem Betrieb glühen die wabenartigen, gelöcherten Keramikplatten rötlich (offene Flamme).
Ein Reflektor leitet die Strahlung direkt nach unten. Man spricht von Infrarotstrahlung wie bei unserer bekannten Sonneneinstrahlung.
Die Oberflächentemperatur der dezentralen Strahlungsheizung beträgt 800-1000 °C.
Vorteile:
• Kurze Aufheizzeit von weniger als 15 Min.
• Keine direkte Erwärmung der Raumluft, sondern nur im Strahlungsbereich liegende Objekte
• Keine Luftbewegung, Zugerscheinung oder Staubaufwirbelung
• Energieeinsparung zu herkömmlichen Heizungen von bis zu 50%
• Bei eine Leistung von ca. 6-40KW.
Verwendung:
Für z.B. sehr hohe und schlecht isolierte Hallen geeignet:
• Industrie- und Lagerhallen
• Werkstätten, wie z.B. Schlossereien
• Sportstätten und Freiflächen wie z.B. Tribünen und Kirchen
• Zum Backen und Braten in der Gastronomie
Installation:
Mindestaufhängehöhe von 4 m.
• bei einem Mindestabstand zu brennbaren oder schmelzbaren Objekten von 2,0-2,6 m (je nach KW)
• Elektro-Anschluss von 230 V/50Hz
• Gasleitung (Erdgas o. Flüssiggas), zu den Heizungen mit 25-100 mB Anschlussdruck
• Decken- oder Wandabluftventilatoren (Abtransport der Abgase)
• Auch erhältlich mit Abgaskaminen
Wartung:
Lt. DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) Technische Regel Arbeitsblatt G 638-1:
Der Betreiber hat die Anlage mit Strahlern aus Gründen der Funktionssicherheit, Betriebsbereitschaft und Wirtschaftlichkeit mindestens einmal im Jahr, z.B. durch Abschluss eines Wartungsvertrages, durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) oder ein Wartungsunternehmen nach 676 überprüfen und warten zu lassen; diese dürfen mit Überprüfungs- und Wartungsarbeiten nur Personen beauftragen, die für Wartung von Strahlern geschult sind und eingehende Erfahrung besitzen.
Schornsteinfeger:
Nach der BImschV § 1 sind Hellstrahler (Infrarotstrahler) Feuerungsanlagen, die nach dem Stand der Technik ohne eine Einrichtung zur Abteilung der Abgase betrieben werden kann. Eine Messung ist jedoch nicht vorgesehen.